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Sondereigentums- und Mietverwaltung
- Wahrnehmung der Rechte des
Auftraggebers gegenüber allen Behörden, Lieferanten, Handwerkern sowie
Mietern und Pächtern
- Abschluss und Kündigung von
Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Mieteinheiten
- Eröffnung und Führung von
Verwalterkonten
- Vereinnahmung und Führung der
Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
- Festlegung der Art der
Rechnungsbegleichung von Fremddienstleistungen
- Ermittlung und Durchführung aller
Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen
Bestimmungen für Mieter und Eigentümer
- Durchführung aller zur
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
- Abwicklung des Schriftverkehrs mit
den Mietern
- Abschluss und Optimierung aller
erforderlichen Dienstleistungs- und Wartungsverträge
- Erstellung einer jährlichen
Eigentümerabrechnung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Vergabe der notwendigen Instandhaltungs- und
Instandsetzungsarbeiten an geeignete Handwerker
- Überprüfung und Zahlung aller
Handwerkerrechnungen
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