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a WEG-Verwaltung
- Dienstleistungen gemäß § 27 Absatz 1 und 2
Wohneigentumsgesetz (WEG)
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
- Erstellung von Hausgeldabrechnungen
- Durchführung der Eigentümerversammlung
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung,
Wahrnehmung von Ortsterminen
- Überwachung der Verträge der Gemeinschaft
- Buchführung und Verwaltung der
Gemeinschaftsgelder (inkl. Anlage Instandhaltungsrücklage)
- Techn. Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
inkl. Überwachung der Wartung und Prüfung techn. Anlagen
- Einleitung von Sofortmaßnahmen bei
Havariefällen
- Telefon- und Schriftverkehr mit den
Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für
gemeinschaftliche Belange
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