a Zwangsverwaltung

  • Durchführung einer ordnungsgemäßen Zwangsverwaltung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des ZVG iVm ZwVwV
  • Inbesitznahme
  • Berichtswesen gegenüber dem Amtsgericht  
  • Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Immobilie
  • Mietenverwaltung – Optimierung der Mietsituation
  • Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten des Schuldners gegenüber einer WEG-Verwaltung